
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), Kommentar
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Quelle | Sonstige Datenquellen |
ISBN | 978-3-472-06614-9 |
Lieferbarkeit | nicht lieferbar |
Katalogisat | Basiskatalogisat |
Verlag | Luchterhand (Hermann) |
Erscheinungsdatum | 04.02.2023 |
Beschreibung (Kurztext)
Juristisch fundierte und zugleich praxisnahe Kommentierung des Luftsicherheitsgesetzes
Beschreibung (Langtext)
Der 11. September (2001) hat die Welt des Luftverkehrs grundlegend verändert. Nicht nur die US-Regierung hat mit dem Erlass entsprechender Vorschriften umgehend reagiert, sondern auch der deutsche Gesetzgeber hatte mit dem Erlass des Luftsicherheitsgesetzes entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.
Der Kommentar erläutert die einzelnen Vorschriften des Gesetzes aus dem Blickwinkel des Praktikers.
Neben dem spektakulären Thema"Abschuss von Zivilluftfahrzeugen"sind die sonstigen Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes nicht nur im Bewusstsein der Öffentlichkeit in den Hintergrund getreten, sondern bisher auch von den betroffenen Wirtschaftskreisen weitgehend unbeachtet geblieben.
Für die Abwicklung des Luftverkehrs haben sie jedoch durchschlagende Bedeutung.
Neben vielen Neuerungen und Verschärfungen ist hier insbesondere die völlige sicherheitsrechtliche Umgestaltung des Frachtprozesses zu nennen: Spediteure, Agenten etc. müssen sich - wenn sie aufwändige und systematische Einzelkontrollen der Fracht vermeiden wollen - vom Luftfahrt-Bundesamt als"Reglementierte Beauftragte"zulassen lassen; diese wiederum müssen die Frachtversender künftig als"Bekannte Versender"anerkennen - und zwar aufgrund von Verfahren, die zum Teil erhebliche Umstrukturierungs- und Schulungsmaßnahmen bedingen. All diese Bestimmungen erläutert der Kommentar juristisch fundiert, aber gleichwohl praxisnah ausgerichtet.
Das Buch wendet sich sowohl an den im Luftverkehrsrecht spezialisierten Juristen, als auch an alle Unternehmen, die im Bereich Luftfracht tätig sind.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Zulässigkeit des Abschusses vonZivilluftfahrzeugen (Par. 13-15) vom 16.02.2006 ist bereits eingearbeitet. Das Gericht urteilte, dass die strittige Regelung des Par. 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.