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Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um. Gemäß § 14 HinSchG hat die ekz bibliotheksservice GmbH einen Dritten mit der Einrichtung sowie Organisation der internen Meldestelle beauftragt. Hier können Beschäftigte sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner oder anderweitige mit der ekz bibliotheksservice GmbH beruflich in Verbindung stehende Personen Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.
Hinweis: Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen.