Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für den "Medienwelten"-Online-Shop der ekz

Präambel

 

Die ekz.bibliotheksservice GmbH (Im Folgenden „ekz“) ist Betreiberin des „Medienwelten“-Online-Shop-Angebots (Im Folgenden „Shop“). Über diesen können sowohl Waren aus dem Produktportfolio von ekz als auch zukünftig Lizenzen für die Nutzung digitaler Inhalte für die Nutzung dieser Inhalte im „Onleihe“-Angebot der ekz-Tochter divibib GmbH (Im Folgenden „divibib“) erworben werden. Der Shop-Bereich von divibib wird zu einem späteren Zeitpunkt in den Shop integriert. Das Shop-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (Im Folgenden „Kunde“).

 

 

1.           Geltungsbereich und Einbeziehung

(1)          Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Shops sowie für jede Bestellung
               aus dem ekz-Angebot des Shops.

(2)          Diese Bestimmungen gelten für die Bestellung von Waren, bei denen ekz als Anbieter genannt wird.
               Für die Inhalte des Shop-Bereichs von divibib gelten gesonderte Regelungen.

(3)          Der Kunde erkennt die vorliegenden Bedingungen durch Setzen des entsprechenden Häkchens während der Registrierung und / oder im
               Rahmen des Bestellschritts „Bestellung abschließen“ durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ als für sich verbindlich an.

(4)          Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
               Abweichende Bestimmungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, sofern ekz diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

 

2.            Registrierung als Nutzer

 

 

(1)          Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

(2)          Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Kunde einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort.

 

 

3.            Vertragsschluss im Rahmen einer Bestellung; Vertragssprache

 

(1)         Die Darstellung der Waren im ekz-Shop-Bereich stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

 

(2)       Der Kunde kann Waren zum Erwerb auswählen, indem er diese durch Klick auf den Button „In den Warenkorb legen“ in seinen virtuellen Warenkorb legt. Den Abschluss des Bestellvorganges leitet der Kunde ein, indem er auf das Warenkorb-Symbol klickt. Er erhält dann zunächst eine Übersicht über alle sich im Warenkorb befindlichen Waren sowie die Kundendaten. Er kann hier durch einen Klick auf das Papierkorb-Symbol einzelne Waren aus dem Warenkorb entfernen sowie die Kundendaten korrigieren. Im nachfolgenden Schritt öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Weiter“ eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde seine Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen.

 

(3)       Erst durch Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der in der „Bestellübersicht ekz“ angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält er eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und ekz kommt zustande, sobald ekz die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annimmt bzw. die Ware in den Versand gibt.

 

(4)          Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

 

 

4.            Abruf und Speicherung der Vertragsbestimmungen

 

          Die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen kann der Kunde durch Anklicken auf den entsprechenden Link im Rahmen des einzelnen Bestellvorganges abrufen und im Anschluss speichern.

 

 

5.            Zahlungsbedingungen

 

(1)          Forderungen der ekz sind, soweit durch Rechnungsvermerk kein Zahlungsziel eingeräumt ist, sofort fällig; Skonti können nicht abgezogen werden.

 

(2)          Bei Erstbestellern behält sich die ekz Vorkasse oder Nachnahmebelieferung vor.

 

(3)          Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, entfallen alle etwaig eingeräumten Zahlungsziele für weitere Rechnungen; außerdem ist die ekz befugt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen oder Lieferungen unter Nachnahme zu versenden.

 

(4)      Der Kunde darf gegen Ansprüche der ekz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, auf dem die Forderung von ekz beruht.

 

 

6.            Eigentumsvorbehalt

 

(1)          Die ekz behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich der aus späteren Verträgen erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der ekz.

 

(2)          Die Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt der ekz stehenden Ware erfolgt stets für die ekz, ohne dass für die ekz Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Die aus der Be- oder Verarbeitung entstehende neue Ware ist Eigentum der ekz und gilt als Vorbehaltsware im Sinne der nachstehenden Bedingungen. Wird die im Eigentum der ekz stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die ekz ab. Der Kunde verwahrt die im Eigentum oder Miteigentum der ekz stehenden Gegenstände mit kaufmännischer Sorgfalt für die ekz.

 

(3)          Der Kunde darf die im Eigentum oder Miteigentum der ekz stehende Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet; eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt schon mit dem Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der ekz die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, bei Miteigentum der ekz anteilmäßig, an die ekz ab. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er sich gegenüber der ekz nicht im Zahlungsverzug befindet.

 

(4)        Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, kann die ekz Herausgabe verlangen. In der Zurücknahme der Ware sowie in deren Pfändung auf Antrag der ekz liegt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen, ein Vertragsrücktritt nur dann vor, wenn dieser von der ekz ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

 

(5)          Die ekz verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ihr nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen in dem Umfang freizugeben, als ihr Schätzwert mehr als 150 % der gesamten zu sichernden Forderungen beträgt.

 

 

7.            Lieferbedingungen

 

(1)      Erfüllungsort für den Vertrag ist Reutlingen; liefert die ekz nicht aus Reutlingen, sondern aus einem anderweitigen Auslieferungslager, ist dieser Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung der ekz. Für Montageverpflichtungen ist der Ort, wo vereinbarungsgemäß die Montageverpflichtungen auszuführen sind, Erfüllungsort, unbeschadet der Pflicht des Kunden zur Tragung von Fahrtkosten und Auslösungen.

 

(2)          Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden, zu seinen Gunsten und auf seine Rechnung abgeschlossen. Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Spediteur oder der Versandanstalt selbst geltend zu machen.

 

(3)             Falls keine anderweitige Absprache besteht, kann die ekz die Versandart nach billigem Ermessen bestimmen; eine Haftung für die Wahl der billigsten Versandart übernimmt sie nicht.

 

(4)            ekz liefert die Ware im Übrigen gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von ekz gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von ekz schriftlich bestätigt wurden.

 

(5)          Bei Lieferungen, auf welche das Kaufrecht Anwendung findet, sind der ekz Teilleistungen gestattet. Soweit die Lieferung nicht aus dem Lagerbestand der ekz erfolgt, werden Lieferverpflichtungen nur unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung übernommen.

 

(6)          Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 

(7)       Von der ekz nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere durch Arbeitskämpfe, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowohl bei der ekz als auch bei ihren Vorlieferanten und Subunternehmern, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der ekz nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Die ekz wird den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung aus den vorgenannten Gründen in Kenntnis setzen. Dauern die Störungen länger als vier Monate an oder machen die Hindernisse die Leistung der ekz auf Dauer unmöglich, ist die ekz berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

8.            Rechte des Kunden bei Mängeln

 

(1)          Die ekz übernimmt keine Haftung für solche Schäden und Mängel, die auf bestimmungsgemäßer oder übermäßiger Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte (wie z. B. übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Montage), mangelhaften Bauarbeiten, Witterungseinflüssen, chemischen oder physikalischen Einflüssen (z. B. Lichteinfall) beruhen, sofern diese Umstände nicht auf ein Verschulden der ekz zurückzuführen sind. Dasselbe gilt bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen oder handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen von Materialoberflächen, stellen keinen Sachmangel dar.

 

(2)          Offensichtliche Fehler bezüglich Mengen, Beschaffenheit, Maßen usw. können nur innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware, später zutage tretende Fehler nur innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung gerügt werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Nach begonnener Be- oder Verarbeitung der Ware sind Mängelrügen ausgeschlossen.

 

(3)          Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Technische Mängel an Büchern oder an anderen Medien können durch Rücksendung mit schriftlichem Verlangen auf Ersatzlieferung gerügt werden; ihre Entgegennahme bedeutet jedoch keine Zustimmung zu einem Rücktrittsangebot. Im Übrigen sind Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung nicht zulässig; Kosten aus unberechtigten Rücksendungen können durch die ekz in Rechnung gestellt werden. Ungeachtet etwaiger Mängel hat der Kunde die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.

 

(4)            Der ekz ist in jedem Falle, in welchem Mängelrügen erhoben werden, Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

 

(5)        Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet die ekz nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes.

 

(6)             Wenn die ekz die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 

(7)          Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder die ekz ausnahmsweise eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 11 geltend machen.

 

(8)            Mängelansprüche des Kunden verjähren, soweit ekz nicht wegen Vorsatzes haftet, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.

 

(9)          Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

 

 

9.            Verzugsregelungen

 

(1)          Gerät die ekz aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, insgesamt höchstens 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn nicht die Voraussetzungen der Ziffer 10 vorliegen oder im Einzelfall eine konkrete Lieferfrist als Hauptpflicht verbindlich vereinbart ist.

 

(2)        Setzt der Kunde, nachdem die ekz bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 10 geltend machen.

 

 

10.          Haftungsbeschränkung

 

(1)          Die Haftung der ekz auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 11 eingeschränkt.

 

(2)          Die ekz haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer von der ekz zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Voraussetzungen von Ziffer 9 Abs. 5 gegeben sind. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.

 

(3)          Soweit die ekz gemäß Ziffer 11 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die ekz bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

 

(4)           Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ekz.

 

(5)          Rat und Empfehlungen der ekz, insbesondere die Fertigung von Einrichtungsentwürfen, erfolgen, soweit diese nicht zu dem von der ekz geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, ohne jegliche Verpflichtung der ekz und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

(6)            Ein Mitverschulden des Kunden, zum Beispiel die unzureichende Erfüllung von Mitwirkungspflichten oder Organisationsfehler, ist dem Kunden anzurechnen.

 

(7)        Der Kunde ist verpflichtet, der ekz etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von der ekz aufnehmen zu lassen, sodass die ekz möglichst frühzeitig informiert ist und erforderlichenfalls gemeinsam mit dem Kunden Schadensbegrenzung betreiben kann.

 

(8)          Die Einschränkungen dieser Ziffer 11 gelten nicht für die Haftung der ekz wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(9)          Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. ekz haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Shops.

 

 

 

11.          Datenschutz

           Die Datenschutzerklärung der ekz GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung kann auf www.medienwelten.ekz.de/service/datenschutz eingesehen und abgerufen werden.

 

 

 

12.          Schlussbestimmungen

 

(1)          Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

(2)          Die Rechtsbeziehungen unterliegen auch im Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

 

(3)       Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Reutlingen, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand bestimmt ist. Der Gerichtsstand Reutlingen gilt auch für Geschäftspartner, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben.

 

(4)          Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

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