
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), Kommentar
Quelle | Sonstige Datenquellen |
ISBN | 978-3-406-58906-5 |
Lieferbarkeit | nicht lieferbar |
Katalogisat | Basiskatalogisat |
Verlag | Beck Juristischer Verlag |
Erscheinungsdatum | 11.02.2009 |
Beschreibung (Langtext)
Durch die Föderalismusreform wurde die gesetzgeberische Zuständigkeit für den Bereich des Heimrechts vom Bund auf die Länder verlagert. Das bisherige Heimgesetz des Bundes entsprach zudem nicht mehr den geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen vom Leben im fortgeschrittenen Alter und berücksichtigte neue Wohnformen der Senioren nur unzureichend.
Bayern hat deshalb von seiner neuen Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht Gebrauch gemacht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen, Pflegebedürftiger sowie von Menschen mit Behinderung neu geregelt. Das Gesetz beschreitet völlig neue Wege, da es erstmals ordnungsrechtliche Strukturen im ambulanten Bereich in einer Kombination von Ordnungsrecht und Verbraucherschutz enthält.
Kommentierung der 27 Artikel des BayPfleWoqG, darunter insbesondere
- Anforderungen an Träger und Leitung stationärer Einrichtungen
- Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde bei der Qualitätssicherung, der Aufklärung und Beratung bei Mängeln sowie einer eventuellen Untersagung
- Besondere Vorschriften für ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen
- Ordnungswidrigkeiten und Zuständigkeiten.
Der Kommentar enthält erstmals Muster für Prüfberichte sowie Anordnungsbescheide der Heimaufsichtsbehörden. Er behandelt den Verfassungsstreit zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das Heimvertragsrecht und gibt einen Überblick über die Rechtslage in anderen Bundesländern, in denen Landesgesetze schon erlassen oder in Planung sind. Er enthält schließlich auch das am 20.11.2008 in Kraft getretene aktuelle Kostenverzeichnis zum PfleWoqG.
Die Autoren waren während der gesamten Planung und gesetzgeberischen Arbeit am neuen bayerischen Gesetz intensiv mit der Materie befasst. Herr Dr. Gaßner als zuständiger Abteilungsleiter, Herr Dr. Burmeister als Referent für dieses Gesetz.
Das Werk richtet sich an alle Verantwortlichen in Institutionen und Trägervereinen, welche Einrichtungen der Altenpflege oder betreute Wohngruppen betreiben, an Heimleiter/innen, an die Mitarbeiter/innen der zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes wie auch anderer Bundesländer sowie an Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Sozialrecht, die im Bereich des Heimrechts tätig sind.