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Horn Daniela

Überbringung einer Todesnachricht

AutorHorn Daniela
QuelleSonstige Datenquellen
ISBN978-3-935979-52-8
Lieferbarkeitlieferbar
KatalogisatBasiskatalogisat
VerlagVerlag für Polizeiwissenschaft
Erscheinungsdatum18.02.2005
Buch | Kartoniert
8,90 €
inkl. 7% MwSt.

Beschreibung (Langtext)

Vorwort
1 Einleitung
2 Zuständigkeit für die Überbringung einer Todesnachricht
2.1 Aufgaben der Polizei
2.2 Zur Rolle von Pfarrern und Seelsorgern
2.3 Zur Rolle von Ärzten
3 Überbringung von Todesnachrichten in der polizeilichen Praxis
3.1 Handhabung bei der Polizeidirektion Gotha
3.2 Vergleich zur Kreispolizeibehörde Kleve
3.3 Rolle des Überbringers einer Todesnachricht aus soziologischer Sicht
3.4 Exkurs: Diffuse und spezifische Sozialbeziehungen
3.5 Methodik meiner empirischen Untersuchung
3.5.1 Empirische Befunde
3.5.1.1 Zur Vorgehensweise bei der Überbringung einer Todesnachricht und psychische Folgen für die Überbringer
3.5.1.2 Polizeiinterner Umgang mit dem Thema
3.5.1.3 Auswirkungen auf das Privatleben
3.5.2 Reaktionsweisen der Empfänger von Todesnachrichten
4 Bewertung der Handlungsweise von Polizeibeamten bei der Überbringung von Todesnachrichten aus Sicht der von der Todesnachricht Betroffenen
4.1 Methodische Vorbemerkung
4.2 Zwei Fallbeispiele
4.2.1 Fall 1
4.2.2 Fall 2
5 Ergebnisse von Untersuchungen zur Überbringung von Todesnachrichten
5.1 Aus der Sicht der Polizeipraxis
5.2 Aus Sicht der Empfänger der Todesnachrichten
6 Überlegungen zur angemessenen Vorgehensweise bei der Übermittlung von Todesnachrichten
6.1 Vorbereitung
6.2 Handeln vor Ort
6.3 Nachbereitung
7 Schluss
8 Literatur
9 Anhang
9.1 Fragenkatalog für ein Interview mit Überbringern von Todesnachrichten
9.2 Fragenkatalog für ein Interview mit Empfängern
Es ist wohl unzweifelhaft, dass der Tod eines nahen Angehörigen zu den dramatischsten Krisen im Leben eines Menschen gehört. In der Regel findet dieses Sterben in der Wohnung, einem Altenheim oder einem Krankenhaus statt, sodass sich keine polizeiliche Benachrichtigungsnotwendigkeit von Angehörigen ergibt. Diese ergibt sich erst, wenn die Angehörigen noch nicht vom Tod wissen können und keine anderen Institutionen naturwüchsig oder aufgrund einer professionalisierten Praxis zuständig sind. Dann übernimmt die staatliche Gemeinschaft die fürsorgliche Aufgabe der Todesbenachrichtigung für die Familien, wobei der Staat diese Aufgabe im Rahmen bürokratischer Zuständigkeitsverteilung der Polizei aufgetragen hat.

Dabei kann zum einen ein Polizeibeamter, der nicht einfühlsam auf einen betroffenen Angehörigen eingeht, diesen psychisch traumatisieren und damit auch das Bild von der Polizei nachhaltig negativ prägen, umgekehrt aber ein Polizeibeamter, der solche Krisensituationen meistert, nicht nur dem Angehörigen helfen, sondern zugleich auch einen positiven Beitrag zur Verbesserung des polizeilichen Images leisten. Die Schwierigkeit der polizeilichen Arbeit besteht bei der Überbringung von Todesnachrichten darin, dass es für diese Tätigkeit keine allgemeingültig anwendbaren Patentrezepte gibt. Nicht zu vergessen ist, dass ein Polizeibeamter, der eine solche Aufgabe zwar bewältigt, aber keine Chance der nachträglichen Bearbeitung des traumatischen Ereignisses hat, innerlich ‚ausbrennen’ und möglicherweise psychisch erkranken kann.

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