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Ade KlausPautsch ArneMüller Matthias

Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg

Gemeindeordnung, Landkreisordnung für Baden-Württemberg, Kommunalwahlgesetz mit Kommunalwahlordnung, Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, Nachbarschaftsverbandsgesetz, Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart. Kommentar

AutorAde KlausPautsch ArneMüller Matthias
QuelleSonstige Datenquellen
ISBN978-3-86115-923-0
Lieferbarkeitlieferbar
KatalogisatBasiskatalogisat
VerlagKSV Medien Wiesbaden
Erscheinungsdatum01.01.1998
Mehrteiliges Produkt | Mehrteilig
129,00 €
inkl. 7% MwSt.

Beschreibung (Langtext)

Das "Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg" gliedert sich in Kommentare zur Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), zur Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO), zum Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) mit Kommunalwahlordnung (KomWO), zum Nachbarschaftsverbandsgesetz und zum Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS) sowie zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).

Die Kommentierungen des Werkes enthalten praxisorientierte und leicht verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kommentierung berücksichtigt die neuere Rechtsprechung und Literatur mit Fundstellen.
Aus praktischen Erwägungen ist der jeweiligen Kommentierung der Gesetzestext im Zusammenhang vorangestellt.
Themenspezifische Anhänge enthalten wichtige Materialien wie z. B. das Muster einer “Hauptsatzung” und einer “Geschäftsordnung für den Gemeinderat”.

Die langjährig bewährte Ausgabe eignet sich als betont praxisnahe Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete und sonstige Mandatsträger, Kommunalaufsichtsbehörden, Fraktionen, (kommunal-)politische Vereinigungen, Verwaltungsschulen, (Verwaltungs-)Gerichte und Anwälte.

Klaus Ade ist ehemaliger Professor, Dr. Arne Pautsch und Dr. Matthias Müller sind Professoren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.
Für die Kommentierung zum Gesamtabschluss (§ 95 a) und weiterer Paragraphen zur Gemeindewirtschaft ist Christian Weber, Dipl.-VwW (FH), Bachelor of Science, Oberverwaltungsrat und Finanzprüfer bei der Gemeindeprüfungsanstalt BW zuständig.
Heinz Pflumm, Kreisverwaltungsdirektor beim Landratsamt Zollernalbkreis, bearbeitet das Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) mit Kommunalwahlordnung (KomWO).
Die Kommentierung zum Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) stammt von Dr. Matthias Müller, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

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